Was gilt es jetzt zu tun?

Kleine und mittelständische Unternehmen sowie Freiberufler brauchen Kapital, Fördermittel, Zuschüsse aber auch neue Strategien und konsequente Digitalisierung im Geschäftsmodell sowie der Markterschließung.

Wobei ich nicht unterstützen kann, ist die konsequente Digitalisierung und der Markterschließung. Aber dafür gibt es Spezialisten und auch ich könnte dir den einen oder anderen Partner vermitteln.
Meine Stärke liegt im Bereich Förderzuschüsse, Kapital, Fördermittel.

Viele bange Fragen erreichen mich: „Andrea kannst du mir sagen …?

Ja, ich kann.

Lass mich kurz den derzeitigen Stand zusammenfassen:
– Das Kabinett hat gestern ein Sofortpaket für Kleinstunternehmen, Solo-Entrepreneure, Künstler und Kleinunternehmen für bis zu 10 Mitarbeiter beschlossen. Den Inhalt könnt ihr überall in den Medien nachlesen. Eine Antragstellung ist derzeit noch nicht möglich. Das Paket muss erst noch durch Bundestag und Bundesrat – dies soll bis Freitag passiert sein. Anschließend müssen noch die Antragsunterlagen in den entsprechenden Landesbanken formuliert und hochgeladen werden.

  • Es gibt in einigen Bundesländern eigene Programme. z.B hat der Berliner Senat vergangenen Freitag ein eigenes Hilfsprogramm verabschiedet. Die entsprechenden Antragsunterlagen können ab Freitag 12 Uhr bei der IBB heruntergeladen werden.
  • Bundesprogramme gehen vor Länderprogramme. Konkret bedeutet das, dass du erst die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel abrufen musst, bevor Hilfsgelder des Landes infrage kommen.
  • Gleichzeitig musst du erklären (oder auch nachweisen), dass du andere Hilfsleistungen wie z.b ALG II beziehst oder beantragt hast.

 

– Nach dem Infektionsschutzgesetz zahlt ein Arbeitgeber das Gehalt seines zur Quarantäne verdonnerten Mitarbeiter zunächst weiter. Und zwar unabhängig davon, ob die Quarantäne in der eigenen Wohnung oder an einem anderen Ort angeordnet wird. Nach § 56 Infektionsschutzgesetz kann sich der Arbeitgeber die Kosten bei der zuständigen Behörde (z.B. dem Gesundheitsamt) des jeweiligen Bundeslandes erstatten lassen. (Quelle: TK.de) Dasselbe gilt für Selbstständige, die aufgrund der Quarantäne-Anordnungen ihren Beruf nicht mehr ausüben dürfen. Nicht gilt dies für Selbstständige, die eh von zu Hause aus arbeiten.

Für Unternehmen, die aufgrund der aktuellen Situation im finanzielle Nöte geraten sind, besteht die Möglichkeit Liqiditätshilfen der KfW zu beantragen. Die Bundesregierung hat seit gestern die Haftungsfreistellung für kleine und mittlere Unternehmen auf 90% erhöht. Die Bedingungen sind wirklich gut. Nach wie vor bleibt aber der Flaschenhals Hausbank-Prinzip. Daher kann ich anbieten, über mein Banken-Partner-Netzwerk Kapilendo die gesamte Abwicklung digital vorzunehmen.

Wir sind erst am Anfang und es braucht jetzt einfach noch ein bisschen Geduld, ehe alle Hilfsmöglichkeiten auf den Weg gebracht wurden. Wer die deutsche Bürokratie und Langsamkeit in der Bearbeitung bei deutschen Behörden kennt, weiß, dass die Bundesregierung in nie dagewesener Schnelligkeit reagiert hat. Ich weiß, dass bei vielen die Sorgen drücken. Wie zahle ich die Miete, wie die Löhne.
Aber gerade für die Lohnzahlungen gilt: Wer als Unternehmer noch bis zum 31. März bei der Agentur für Arbeit Kurzarbeit für seine Mitarbeiter anzeigt, bekommt für den Monat März auch noch Kurzarbeitsgeld ausgezahlt. Als Novum – es werden 100% Sozialleistungen übernommen, um Unternehmen zu entlasten und keine Mitarbeiter entlassen zu müssen.

Vermieter wurden angehalten jetzt niemandem wegen fehlender Mietzahlungen zu kündigen.

Es gibt noch weitere Hilfen, wie z.B Stundung fälliger Steuerzahlungen, Verkauf (Factoring) von Forderungen, Weiterbildung über das Qualifizierungschancengesetz. Diese können nicht die große Not lindern, sind aber dennoch nette Hilfen.

Bitte kontaktiere mich, wenn du weitere Unterstützung benötigst. Alle Beratung rund um Hilfsprogramme ist derzeit kostenfrei.

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