Die europäische Kommission hat beschlossen das Innovationsprogramm Horizon 2020 unter neuem Namen fortzuführen. Nach Ende der Förderperiode von Horizon 2020 im Dezember 2020, startet die Kommission Anfang des Jahres 2021 in eine neue Runde. Jedoch überarbeitet und unter neuen Namen: Horizon Europe
Die Programmteile und Beteiligungsregeln bleiben größtenteils unverändert. Jedoch wird ab 2021 mehr Wert auf Innovationsorientierung gelegt, ebenso wird bessere Unterstützung bei marktschaffender Innovation geboten. Forschung an konkreten, ambitionierten Missionen soll gefördert werden und Risikofinanzierungen werden in InvestEu ausgelagert werden. Damit soll der Zugang zu Risikokapital erleichtert werden.
Das Programm definiert sich durch drei Säulen.
Die erste I. Säule bezieht sich auf die offene Wissenschaft
bestehend aus Grundlagenforschung, Exzellenz als zentrales Förderprinzips und dem bootem-up Ansatz.
Die II. Säule nennt sich: Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas
Hier ist es wichtig seine Wettbewerbsfähigkeit zu positionieren top-down, interdisziplinär und sektorübergreifend. Als weitere Punkte werden Verschmelzung von LEIT und Gesellschaftlichen Herausforderungen genannt.
Es wird 6 thematische Cluster geben mit einem Beitrag zu 17 UN-Nachhaltigkeitszielen. Ein neuer Aspekt in diesem Themenbereich ist die Umsetzung durch Missionen.
- Vorbild „Moonshot Missions“
– Innovationsschub in den USA aus
– Ausstrahlung von Raumfahrt in diverse Disziplinen
- Adressierung gesellschaftlicher Herausforderungen
- besondere Sichtbarkeit
- ehrgeizige, aber erreichbare Ziele
- zeitlich begrenzt mit klar definiertem Ende
- Umsetzung in EU-weiten F&I-Projekten
Die III. Säule hat den Schwerpunkt Innovatives Europa
Ziele dieses Abschnittes sind die Identifizierung und Entwicklung von marktschaffenden innovativen Unternehmen sowie die Unterstützung bei der Internationalisierung.
Teilnahmeberechtigt sind juristische und natürliche Personen aus dem Bereichen Unternehmen, KMU, Fachhochschulen, private Hochschulen, Vereine & Verbände, Forschungsorganisationen und andere.
Teilnahmevoraussetzungen:
Teilnahmeberechtigt sind juristische und natürliche Personen.
Mindestteilnahmevoraussetzungen:
- drei voneinander unabhängige Einrichtungen aus drei
unterschiedlichen EU-Mitgliedsstaaten oder assoziierten Staaten
- Einzelförderung u.a.:
– Ausschreibungen des Europäischen Forschungsrats (ERC),
– EIC Pathfinder und Accelerator
– Maßnahmen der Co-Finanzierung von Programmen
– im Arbeitsprogramm festgelegten und begründeten Fällen.
Förderquoten:
- Einheitliche Förderquote pro Maßnahme´
– Grundsätzlich: max. 100%
– Innovationsmaßnahmen: max. 70%
– Co-Finanzierungsmaßnahmen: min. 30 % / max. 70 %
– Gemeinnützige (non-profit) Einrichtungen immer max. 100%
- Indirekten Kosten
– 25% Pauschale auf direkte erstattungsfähige Kosten
– nicht auf Unteraufträge, finanzielle Unterstützung für Dritte
und lump sums bzw. unit costs, die bereits indirekten Kosten
enthalten
Nationale Kontaktstelle KMU
Hotline H2020 allgemein: Tel.: 0228 3821-2020 E-Mail: h2020@dlr.de
Erstinformation KMU Tel: 0228 3821-1964 E-Mail: info@nks-kmu.de